Für unsere Kurse und Ausbildungen können staatliche Fördermittel beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt über die unten stehenden Links.
Bildungsprämie (bundesweit)
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.
Höhe der Zuschüsse:
50% der Weiterbildungskosten, max 500,00 €
Was wird gefördert?
Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro)
Bildungsscheck NRW
Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Höhe der Zuschüsse:
50% der Weiterbildungskosten, max 500,00 €
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten.
- Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung.
- Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten.
Bildungsscheck Brandenburg
Der Bildungsscheck Brandenburg wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landeshaushaltes finanziert.
Höhe der Zuschüsse:
50% der Weiterbildungskosten, max 500,00 €
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Wer wird gefördert?
Alle sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.